Abzug des Versorgungsausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand von Berufssoldaten mit NVA-Zeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, auch bei vorzeitigem Ruhestand von Berufssoldaten mit NVA-Zeiten (NVA = Nationale Volksarmee), für die nur ein verringertes Mindestruhegehalt und eine niedrige Zuverdienstgrenze zur Anwendung kommen, auch noch den Versorgungsausgleich abzuziehen, insbesondere wenn der geschiedene Ehepartner selbst noch nicht im Rentenalter ist bzw. eine Rente bezieht?