Abzug der Werbungskosten trotz Ausfalls von Mieteinnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können nach Auffassung der Bundesregierung Vermieter, die aufgrund des Corona-Mietenmoratoriums auf Mieteinnahmen verzichten müssen oder freiwillig verzichten und damit unter die 66-Prozent-Grenze des § 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen, ihre Werbungskosten trotzdem vollständig abziehen, und falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diese steuerliche Bestrafung von günstiger Vermietung zu ändern?