Abwicklung einer insolventen Bank ohne Inanspruchnahme öffentlicher Finanzmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung das als Lehre aus der Finanzkrise gezogene Ziel erreicht, dass Finanzinstitute nicht länger zu groß oder verflochten sein sollen für eine geordnete Insolvenz bzw. Abwicklung ("too big ot too interconnected to fail") ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Finanzmitteln, insbesondere angesichts der Feststellung des Europäischen Rechnungshofs, dass bei dem genau für derartige Abwicklungen systemrelevanter Banken zuständige Einheitliche Abwicklungsausschuss bislang kein einziger Abwicklungsplan vorliegt und entgegen den rechtlichen Vorgaben auch bislang noch nicht analysiert werden konnte, ob und worin sog. wesentliche Abwicklungshindernisse für diese Banken bestehen (Sonderbericht: "Einheitlicher Abwicklungsausschuss: Erste Schritte auf dem anspruchsvollen Weg zur Bankenunion sind getan, es ist jedoch noch ein weiter Weg bis zum Ziel" vom Dezember 2017)?