Abwendung des Aufschlusses eines Grauwacke-Tagebaus bei Gebelzig
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung die Bevölkerung von Gebelzig in Ostsachsen darin unterstützen, etwas dagegen zu tun, dass – immer mit Berufung auf das übergeordnete Bergrecht – seit über fünfeinhalb Jahren die Gefahr des Aufschlusses eines Grauwacke-Tagebaus mit einem über 100 m tiefen Steinbruch in unmittelbarer Nähe des mit vielen Millionen Euro öffentlicher Förderung sanierten Ortes wie ein Damoklesschwert über der land- und tourismuswirtschaftlich geprägten Gegend schwebt, ohne dass die Firma ihre Fristen zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen einhielt, was die Ansiedlung junger Familien und Investitionen in die vorhandene Wirtschaftsstruktur bereits verhinderte und zukünftige weiterhin abschreckt, da die zukünftige Belastung durch Sprengstofferschütterung, Staub und Grundwasserabsenkung unabsehbar ist?