Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit gäbe es Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, wenn z. B. beim Naturschutz keine abweichungsfesten Kerne definiert wären?</span>