Abweichungen bei der Ermittlung des Elterngeldes unter Berücksichtigung des Faktorverfahrens in der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Abweichungen bei der Ermittlung des Elterngeldes unter Berücksichtigung des Faktorverfahrens in der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV existieren unter Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gegenüber dem Steuerrecht, und werden diesbezüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt, die typischerweise im Einkommensteuerrecht für die Ermittlung des Faktors einbezogen werden (bitte mit Begründung)?