Abweichung von Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung eine Position zur von der Ukraine erklärten Abweichung (http://iportal.rada.gov.ua/en/news/page/news/News/110107.html) von Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Artikel 13 (Recht auf eine wirksame Beschwerde) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinsichtlich der Frage, inwiefern die Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 1 EMRK erfüllt sind, der als Voraussetzung für die Abweichung eine Bedrohung durch Krieg oder einen öffentlichen Notstand verlangt und festlegt, dass die Abweichungen von den Verpflichtungen in der Lage unbedingt erforderlich sein müssen, und inwiefern wird sie das Problem der Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK durch die Ukraine im Ministerkomitee des Europarates thematisieren?