Abweichende Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit zur Thematik des § 35a Einkommenssteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung abweichenden Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgerichte und Bundesfinanzhof), die den § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum Gegenstand hatten, sind bis dato nach Kenntnis der Bundesregierung ergangen, die noch nicht im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 10. Januar 2014 (IV C 4 – S 2296 – b/07/0003:004) berücksichtigt worden sind, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, das Anwendungsschreiben hinsichtlich der entsprechenden Entscheidungen anzupassen (bitte mit Begründung und differenziert nach den Entscheidungen angeben)?