Abwehr extraterritorialer US-Sanktionen im EU-Wirtschaftsraum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 bzw. dem 6. August 2018 bis dato die extraterritoriale Anwendung US-amerikanischer Sanktionsgesetze gegen Kuba bzw. den Iran im Rechtsraum der EU auf Basis der anzuwendenden Verordnung (EU) Nr. 2271/1996 dokumentiert oder abwehren können (bitte detailliert ausführen)?<br /> <br /> Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um gegen die extraterritorialen US-Sanktionen vorzugehen (bitte begründen)?