Abwahlantrag des Bundesministers Ramsauer gegen Prof. Rainer Schwarz und Umsetzung einer haftungsrechtlichen Prüfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat Bundesminister Dr. Peter Ramsauer einen Abwahlantrag gegen Prof. Dr. Rainer Schwarz angekündigt, obwohl in der letzten Aufsichtsratssitzung einstimmig und auf Vorschlag des Bundes beschlossen wurde, dass zunächst eine haftungsrechtliche Prüfung durchgeführt werden soll, und ist mittlerweile eine Rechtsanwaltskanzlei bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dieser Prüfung beauftragt worden?