Abstufung von bundesautobahnparallelen Bundesstraßen in Bayern mit pauschalen Abgeltungssummen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen pauschalen Abgeltungssummen wurden die bundesautobahnparallelen Bundesstraßen, die gemäß der Vereinbarung zwischen dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Freistaat Bayern am 11. Oktober 2011 zur "Abstufung ohne weitere Bedingungen bis 2015" bestimmt wurden, abgestuft (bitte nach den einzelnen Bundesstraßen-Teilabschnitte aufschlüsseln)?