Abstimmungsverhalten der Bundesregierung bei der Wahl neuer Mitglieder für den UN-Menschenrechtsrat am 16. Oktober 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung durch ihren Vertreter bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 16. Oktober 2017, bei der 15 neue Mitglieder in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) gewählt wurden, darunter auch die Länder Katar, Pakistan, Afghanistan, Demokratische Republik Kongo und Angola, abgestimmt, und hält die Bundesregierung die genannten Länder im Hinblick auf die dortige Lage der Menschenrechte für geeignet, die ihnen übertragenen Aufgaben im Sinne einer liberalen Menschenrechtsordnung zu erfüllen?