Abstimmung mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der Einführung einer erwerbsbezogenen Freigrenze zur Abgrenzung der Erfordernis einer individuellen Bedürfnisprüfung bei der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wäre es notwendig, die Einführung einer erwerbsbezogenen Freigrenze von 20 Mio. Euro zur Abgrenzung der Erfordernis einer individuellen Bedürfnisprüfung bei der Erbschaftsteuer nach dem Vorschlag des BMF für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen (Eckwertepapier) mit der Europäischen Kommission beihilferechtlich abzustimmen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl an Erb- und Schenkungsfällen von Unternehmensvermögen seit dem Jahr 2008 (bitte pro Jahr angeben), bei denen der Unternehmenswert unter einer 1 Mio. Euro gelegen hat (bitte mit Begründung)?