Abstimmung der UN-Generalversammlung über die Resolution zu den Auswirkungen des Einsatzes von Uranmunition
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung, trotz der Erkenntnisse über die schädlichen Einflüsse von Uranmunition auf Menschen und Umwelt, bei der Abstimmung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) über die Resolution zu den Auswirkungen des Einsatzes von Uranmunition am 8. November 2018 erneut enthalten, und welche Schritte hat die Bundesregierung im Vorfeld unternommen, um die Resolution so zu beeinflussen, dass sie zustimmungsfähig gewesen wäre?