Abstandsflächen für Windenergieanlagen
Nutzung der Länderöffnungsklausel im BauGB durch die Bundesländer, Auswirkungen ländereigener Festlegungen von Mindestabständen auf Akzeptanz für Windenergie in der Bevölkerung, schädliche Einwirkungen auf den Menschen, Auswirkung von Infraschall-Emissionen, Anpassung sowie Festlegung von Mindestabständen auf Grundlage der Länderöffnungsklausel, Windenergieanlagen auf Bundesgrundstücken, Entfernung von weniger als 500 m zur nächsten Wohnbebauung, Veräußerung von Bundesliegenschaften mit WEA<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)