Absprachen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation mit Leistungsträgern im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Absprachen der Einrichtungen nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit mehreren Leistungsträgern inkl. der kommunalen Träger mit den jeweiligen Leistungsträgern im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) funktionieren?