Absicherung von Wegeunfällen von oder zu einem Vorstellungsgespräch bei Erwerbslosen durch die Unfallversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen sind Wegeunfälle auf dem Weg zu oder von einem Vorstellungsgespräch bei Erwerbslosen (SGB III und SGB II) durch die Unfallversicherung abgesichert, und welche Gründe rechtfertigen, dass bei selbstorganisierten Bewerbungsgesprächen Wegeunfälle nicht abgesichert sind?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung angesichts der sanktionsbewehrten Verpflichtung der Hartz-IV-Beziehenden zur Eigeninitiative einen Reformbedarf in der Hinsicht, dass auch selbstorganisierte Vorstellungsgespräche durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden?