Absicherung von Pflegebedürftigkeit durch die Fonds "Heimerziehung West" und "Heimerziehung in der DDR"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die am 29. Mai 2013 getroffenen Beschlüsse der Lenkungsausschüsse der Fonds "Heimerziehung West" und "Heimerziehung in der DDR" (unter Leitung der Vorsitzenden beider Fonds, Regina Kraushaar, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) auch umgesetzt werden, im Rahmen des materiellen Hilfebedarfs die Kosten für Versicherungen oder Fonds in den Fällen zu übernehmen, in denen garantiert werden kann, dass diese ausschließlich dem Zweck der Absicherung im Pflegefall bzw. zur Absicherung von Pflegeserviceleistungen dienen und der Abschluss einer Versicherung im Pflegefall oder von Pflegeserviceleistungen nicht beispielsweise am Alter der zu versichernden Personengruppe scheitert, wie dies versuchsweise vorgenommene Onlinebeantragungen auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit nahelegen?