Absicherung so genannter "Variable Annuities" durch den Sicherungsfonds nach § 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Auf welche Erkenntnisse stützt sich die von der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Nicolette Kressl, in der Finanzausschusssitzung am 3. Dezember 2008 geäußerte Feststellung, dass im Falle einer Zulassung so genannter Variable Annuities diese durch den Sicherungsfonds nach § 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes besichert seien?</span> <span><br /> </span>