Absicherung des Kultursektors im Vertragstext des CETA-Abkommens
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern und durch welche Festlegungen ist im eigentlichen Vertragstext des CETA-Abkommens (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) der Kultursektor über die audiovisuellen Medien hinaus abgesichert, so dass die Vereinbarungen der UNESCOKonvention (UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen abgesichert sind? </p> <p>Welche Verbindlichkeit hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Ausnahme zur Kultur in der Präambel des Internationalen Abkommens CETA? </p>