Absicherung der Wochenendversorgung mit Betäubungsmitteln für minderjährige Psychiatrie-Patienten
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Sicherstellung der Wochenendmedikation mit Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, in Tageskliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor dem Hintergrund, dass Eltern ihre Kinder nicht in jedem Fall persönlich abholen können, sich die Tageskliniken teilweise mehrere Fahrtstunden entfernt von den Wohnorten befinden, Minderjährigen entsprechend § 29a BtMG keine Betäubungsmittel ausgehändigt werden dürfen und Vertragsärztinnen und -ärzte entsprechend § 39 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bzw. § 48 des Bundesmantelvertrages keine zusätzlichen Rezepte parallel zu einer Krankenhausbehandlung ausstellen dürfen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur rechtlichen Absicherung der Wochenendversorgung für Minderjährige?<br /> </div>