Absenkung des Portierungsentgelts auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Mobilfunkanbieter dazu zu verpflichten, die in den Beschlüssen der Bundesnetzagentur ange- ordnete Absenkung des Portierungsentgelts auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich (vgl. BK2d-19-021, BK2-19-027, BK2-19-026) zügig an die Endkundinnen und Endkunden weiterzugeben (bitte begründen), und sind der Bundesregierung Pläne der Anbieter bekannt, die aktuell deutlich höheren Entgelte, die Mobilfunkanbieter den Endkundinnen und Endkunden für die Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel in Rechnung stellen, abzusenken?