Abschreibungen auf im Homeoffice genutzter Hard- und Software
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern können dienstlich genutzte, aber selbst genutzte Computer für die Arbeit im Homeoffice nach dem angekündigten Vorhaben des Bundesministeriums der Finanzen über Sofortabschreibungen auf Computer und Software (www.welt.de/wirtschaft/article224837909/Laptops-Kaufpreis-kann-jetzt-vollstaendig-abgesetzt-werden.html) sofort abgeschrieben werden, und gilt dies auch für Drucker, Scanner, Monitore und Smartphones?