Abschlüsse und Kündigungen von Versicherungspflichtverhältnissen auf Antrag nach § 28a SGB III seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich die Zahl der Selbstständigen mit einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 (bitte halbjahresbezogen und unter Angabe der daraus jeweils resultierenden Einnahmen der Arbeitslosenversicherung darstellen) entwickelt, und wie hat sich seit 2010 die Zahl der Kündigungen des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag durch Selbstständige nach § 28a Absatz 5 Nummer 3 SGB III (so genannte kalte Kündigung) bzw. nach § 28a Absatz 5 Nummer 5 SGB III entwickelt (bitte jeweils halbjahresbezogen und unter Angabe der vorherigen Versicherungsdauer darstellen)?