Abschluss von Projektdefinitionen bei Schienenprojekten im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind im Entwurf für den neuen BVWP 2030 bei den Schienenprojekten die ABS Dresden– Görlitz–Grenze Deutschland/Polen (Projekt 2-029-V01) und Cottbus–Görlitz (Projekt 2-028-V01) die Projektdefinitionen noch nicht abgeschlossen, wenn doch für die ABS Dresden–Görlitz– Grenze Deutschland/Polen bereits ein Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Bahn AG über die Vorplanung besteht und das Projekt ABS Cottbus–Görlitz bereits Bestandteil des aktuellen BVWP ist?