Abschluss sogenannter No-Spy-Abkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Staaten vereinbarte die Bundesregierung – ggf. durch nachgeordnete Dienste – bisher einen Verzicht bzw. eine Beschränkung gegenseitiger Spionage in sogenannten "No-Spy"-Abkommen (bzw. "Kooperationsabkommen", Memorandum of Understanding/Agreement o. Ä. genannt), wie z. B. ihr Dienste-Koordinator Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, dies im Januar 2017 mit der Schweiz unterzeichnet haben soll (vgl. SZ 7./12. Mai 2017), sowie des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes Gerhard Schindler solche Kooperationsabkommen mit einem weiteren Staat öffentlich im Untersuchungsausschuss "NSA" am 17. Juni 2015 einräumte (ausweislich dortigen Steno- Protokolls und laut netzpolitik.org-liveblog 17. Juni 2017: http://bit.ly/2qBLe4M), und in- wiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die (mögliche) Existenz solcher Abkommen Deutschlands – nicht primär die Kontrolle deutscher Nachrichtendienste und damit zuvörderst Zuständigkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) betrifft sowie dort Auskunftsansprüche aller PKGr-Mitglieder auslöst, sondern – einem Unterrichtungsanspruch des Deutschen Bundestages insgesamt sowie jedes einzelnen Abgeordneten dort unterliegt, folglich die Bundesregierung eine entsprechende Auskunftspflicht hat (bitte begründen)?