Abschluss der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems abgeschlossen sein (bitte nach Kommissionsvorschlägen – Dublin-Verordnung, Anerkennungsverordnung, Asylverfahrensverordnung, Aufnahmerichtlinie, EURODAC-Verordnung, Asylagenturverordnung und Resettlementverordnung – aufschlüsseln), und welche Auswirkungen wird dies unter Berücksichtigung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts auf das materielle und prozedurale Asylrecht in Deutschland, die Tätigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge (einschließlich subsidiär Schutzberechtigte und Resettlementflüchtlinge) auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen haben?