Abschluss der Prüfung des CETA-Abkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist mit dem Abschluss der Prüfung des CETA-Abkommens (wie der rechtlichen Einstimmigkeitserfordernisse und der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 durch die Bundesregierung zu rechnen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission eine Unterzeichnung des Abkommens bei einem für Oktober 2016 geplanten EU-Kanada-Gipfel anstrebt und nach Auffassung der Bundesregierung "ausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung durch Bundesregierung, Deutschen Bundestag, Bundesländer und weitere Betroffene gegeben [ist], die sich bereits seit der Veröffentlichung des CETA-Entwurfs am 26. September 2014 eingehend mit den Bestimmungen des Abkommens beschäftigen" (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 18/9295), und wie wird die Bundesregierung dem Bundestag ihre diesbezüglich gewonnenen Ergebnisse zukommen lassen?