Abschließende Regelungen zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht (G-SIG: 12011918)
Härtefonds für jüdische Verfolgte gem. Art. 2 Einigungsvertrag (29.9.1990): Förderung von Altersheimen, jährlicher Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds (erstmals bis zum 31.3.94), Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds: Leistungen an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung: Regelung der Anrechnung von Vorleistungen, einer einmaligen Beihilfe, Härtefonds für Zwangssterilisierte: Gewährung von Härteleistungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, Bekräftigung der Bundestagsentschließung vom 22.1.88 betr. Erklärung der Zwangssterilisierungen als nationalsozialistisches Unrecht