Abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen profitieren anfänglich von der abschlagsfreien Rente ab 63, wenn die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/909) genannten Voraussetzungen dahin gehend erweitert werden, dass die letzten zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr mitgezählt werden sowie der Rechtsanspruch auch mit freiwilligen Beiträgen begründet werden kann, und inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es bei der Berücksichtigung freiwilliger Beiträge bei der abschlagsfreien Rente ab 63 keinen sachlichen Grund mehr für eine unterschiedliche Behandlung mit anderen Anrechnungszeiten (beispielsweise der Zeit eines Hochschulstudiums oder einer Krankheit ohne Leistungsbezug) gibt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 16d auf Bundestagsdrucksache 18/955)?