Abschiebungsschutz für syrische Asylsuchende ohne Flüchtlingseigenschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche internen Änderungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab es im letzten halben Jahr bei der Bewertung der Frage, ob syrischen Asylsuchenden, bei denen das Vorliegen einer Flüchtlingseigenschaft verneint wurde, subsidiärer Schutz oder nationaler Abschiebungsschutz zugesprochen werden soll (bitte beispielsweise etwaige Änderungen von Weisungen, Herkunftsländerleitsätzen, Textbausteinen, Länderanalysen oder landesteilspezifischen Vorgaben darlegen und mit Datum angeben), und wie viele syrische Asylsuchende erhielten in den letzten drei Monaten (bitte nach Monaten auflisten und in relativen und absoluten Zahlen angeben) eine Asylberechtigung, einen GFK-Status, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz?