Abschiebung von Straftätern und islamistischen Gefährdern nach Syrien
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>In welche syrischen Regionen zieht die Bundesregierung nach aktuellem Stand in Erwägung, Straftäter und islamistische Gefährder mit syrischem Pass in Abstimmung mit den Bundesländern abzuschieben, und zu welcher konkreten Einschätzung der Sicherheitslage kommen die aktuelle Lageanalyse des Auswärtigen Amts und weitere von der Bundesregierung zur Bewertung herangezogene Berichte für diese einzelnen Regionen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2020-12/innenministerkonferenz-abschiebestopp-syrien-laueftaus)?</div>