Abschiebung von Mehrfach- und Intensivtätern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Mehrfach- und Intensivtätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine konsequente Abschiebung nach Verbüßung der Strafe umgesetzt wird, um Rückfälle und Wiederbelastungen der Justiz zu vermeiden, und wenn ja, wie?