Abschiebung von Ebrahim J. in den Iran
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Zeitplan wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Abschiebung von Ebrahim J. in den Iran verfolgt, welche von mir und vielen gesellschaftlichen Akteuren massiv kritisiert wird und deren erster Versuch daran scheiterte, dass die Türkei bei einem Zwischenhalt des Abschiebeflugs den Weiterflug in den Iran verhinderte, weil sie darin eine unvertretbare Gefahr für Ebrahim J. Leben sah (www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/petitionsausschuss-abschiebung-ebrahim-weiden-ausgesetzt-id3178753.html?code=e038d4fac73c4fcd4b9d3075af847061d222000d), und inwiefern hat die nach meiner Kenntnis erklärte Bereitschaft Ebrahim J., der sich offenbar immer noch in Abschiebehaft befindet, gegebenenfalls freiwillig in die Türkei auszureisen, Einfluss auf das Verfahren?