Abschiebung von 69 Personen nach Afghanistan im Juli 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass im Juli 2018 entgegen der vereinbarten Grenze von 50 Personen pro Abschiebeflug (Joint Declaration of intent on cooperation in the filed of migration between the government of the Federal Republic of Germany and the government of the Islamic Republic of Afghanistan, Oktober 2016) 69 Menschen in einem Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben wurden, und wird sich die Bundesregierung in Zukunft wieder an die vereinbarte Grenze von 50 Personen halten?