Abschiebung syrischer Asylbewerber noch vor Aktualisierung der Lagebewertung in Syrien durch das Auswärtige Amt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz der Bitte bezüglich syrischer Staatsangehöriger, vorerst keine Ablehnungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet auszusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen bis eine aktualisierte Lagebewertung durch das Auswärtige Amt erfolgt ist, syrische Staatsangehörige wie zum Beispiel A. N. A. T., trotz Asylfolgeantrags noch vor erfolgter Aktualisierung der Lagebewertung in Syrien durch das Auswärtige Amt abzuschieben plant?