Abschiebung des tunesischen Staatsangehörigen Sami. A.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wenn es, wie die Bundespolizei erklärt hat, "bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden" möglich gewesen wäre, die Abschiebung des tunesischen Staatsbürgers Sami A. abzubrechen (Frankfurter Allgemeine SONNTAGSZEITUNG, 22. Juli 2018), warum ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt beziehungsweise ist der Inhalt des Computerfaxes des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an die Ausländerbehörde von 8:15 Uhr (vgl. Pressemitteilung des Gerichts vom 13. Juli 2018) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht rechtzeitig bekannt geworden oder hat sich das BAMF beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zuvor bereits über weitere mögliche Termine für die Abschiebung informiert?