Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien
Erlass eines Abschiebestopps und Gewährung eines humanitären Bleiberechts für ausreisepflichtige Personen syrischer Herkunft, Aufkündigung des Rückübernahmeabkommens mit Syrien, keine Überstellung syrischer Asylsuchender im Rahmen der Dublin II-Verordnung an EU-Staaten ohne Abschiebeschutz