Abschiebestopp für die in Deutschland lebenden afghanischen Hindus und Sikh
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, in Deutschland lebende afghanische Hindus und Sikh nach Afghanistan abzuschieben, und inwiefern hält sie hier einen Flüchtlingsschutz im Sinne eines Abschiebestopps durch die massive, religiös motivierte Diskriminierung und Verfolgung im Sinne der Bestimmungen von § 60 Absatz 1 sowie 7 des Aufenthaltsgesetzes für geboten?