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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-74712

Abschiebepraxis des Sudans und Kooperation bei der Bekämpfung der illegalen Migration

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund aktueller Meldungen, nach denen der Sudan im Mai 2016 442 Eritreer nach Eritrea abgeschoben habe, ohne dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Zugang zu diesen Personen zu gestatten und zu erlauben abzuklären, wer von ihnen Asylanträge stellen wolle, der Sudan dem UNHCR auch den Zugang zu 62 Äthiopiern, denen die Abschiebung droht, verweigert habe (www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse), der Sudan außerdem jüngst 32 Eritreer wegen illegalen Grenzübertritts verurteilt habe und ihnen mit der Abschiebung drohe, ohne ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen Schutz nachzusuchen (www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/), und der Sudan zudem in den letzten Wochen in Khartum hunderte Eritreer zusammengetrieben, verhaftet und teilweise schon abgeschoben habe (www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives), und wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dieser Meldungen die eigenen sowie die EU-Bestrebungen, im Rahmen des Khartum-Prozesses mit der sudanesischen Regierung und den dortigen Sicherheitskräften eng bei der Bekämpfung der sogenannten illegalen Migration zu kooperieren?