Abschiebepraxis des BAMF bei von Verfolgung bedrohten homo- und bisexuellen Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Handlungsbedarfe ergeben sich für die Bundesregierung aus der Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland e. V. (LSVD; (www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=588e26787e2a49b3753cbf9b0dd65476), in der davon berichtet wird, dass schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität für nicht glaubhaft befindet oder europarechtswidrige Verhaltensprognosen anstellt?