Abschaffung von Wahlbezirken mit weniger als 300 Wahlberechtigten in Brandenburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Gemeinden oder Ortsteile des Landes Brandenburg sind konkret von der Entscheidung des Bundeswahlleiters für die Bundestagswahl 2021 betroffen, bei einer Einwohnerzahl von weniger als 300 Personen Wahllokale zusammenzulegen oder kein eigenes Wahllokal zuzulassen?