Abschaffung von Umwelt-Berichtspflichten im Zuge der Einführung einer verpflichtenden Abgabe eines ESG-Reports ab 2025
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, bestehende UmweltBerichtspflichten im Rahmen der Umsetzung der CSRD-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit ab 2025 verpflichtenden Abgabe eines ESG-Reports (ESG: Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), der die Nachhaltigkeit eines Unternehmens umfangreich bewerten wird, zu streichen, und wenn ja welche, und wenn nein, welche Erleichterungen wird die Bundesregierung in der Nachhaltigkeitsberichtspflicht für reportpflichtige Unternehmen einführen, wenn keine bestehenden Berichtspflichten entfallen?