Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gedenkt die Bundesregierung, die Hartz-IV-Sanktionen auch vor dem Hintergrund, dass es im vergangenen Jahr 952 840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Leistungsberechtigte gegeben hat, drei von vier Sanktionen dabei lediglich auf sogenannte Meldeversäumnisse entfielen (www.arbeitsagentur.de/presse/2018-11-drei-von-vier-sanktionen-entfallen-auf-terminversaumnisse) und fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen Familien und Kinder treffen (www.presseportal.de/pm/54407/3913500), abzuschaffen, und falls nein, wie sieht die Bundesregierung in den gerade genannten Fällen die sozialen Menschenrechte der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger gewährleistet?