Abschaffung eines Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben kann die Bundesregierung zu ihrer Planung (bitte möglichst mit konkreter Zeitangabe) zur Abschaffung des Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug zu Personen machen, die keine Fachkräfte sind, wie es u. a. im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurde und laut Äußerungen von Mitliedern der Regierungsfraktionen noch in diesem Jahr erfolgen soll (vgl. www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-castellucci/fragen-antworten/wann-wird-der-a1-sprachnachweis-bei-ehegattennachzug-entgueltig-abgeschafft und www.abgeordnetenwatch.de/profile/larscastellucci/fragen-antworten/wann-wird-das-migr ationspaket-teil-2-in-diesem-jahr-verabschiedet-in-dem-der-a1-sprachnachweis-abgeschafft), und wie ist der Stand des Meinungsbildungsprozesses der Bundesregierung zu der Frage, welche – ggf. vom Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen abweichende – Regelung beim Ehegattennachzug zu Deutschen getroffen werden soll (vgl. Auskunft des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 23. März 2023, www.ehegattennachzug.de/wp-content/uploads/2023/0 8/BMI_ocred2.pdf)?