Abschaffung des Optionsmodells im Staatsangehörigkeitsrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der in dem veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Abschaffung des Optionsmodells im Staatsbürgerschaftsrecht mit denjenigen jungen Menschen umzugehen, die bis zu einer gesetzgeberischen Umsetzung der Vereinbarung noch von der Pflicht zur Wahl zwischen den Staatsangehörigkeiten betroffen sein werden, und wie gedenkt die Bundesregierung mit den Fällen umzugehen, die schon im Laufe des Jahres zu einer Wahl gezwungen waren und sich an dieser Stelle gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden haben, obwohl sie beide Staatsangehörigkeiten hätten behalten wollen?