Abschaffung der Präqualifizierung von Vertragsärzten zur Abgabe von praxisüblichen Hilfsmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der an mich herangetragenen Forderung der niedergelassenen Ärzteschaft, die heute noch erforderliche Präqualifizierung von Vertragsärzten, insbesondere von Hals-Nasen-Ohren- und Augenärzten, zur Abgabe von praxisüblichen Hilfsmitteln abzuschaffen, wie sie für Apotheker für apotheken- übliche Hilfsmittel seit dem 1. April 2024 abgeschafft wurde (vgl. www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/20/abschaffung-der-praequali-dav-und-gkv-gremien-stimmen-zu) und wie es das Bundesministerium für Gesundheit in seinem "Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen" vom 30. September 2023 angekündigt hatte (siehe www.kbv.de/media/sp/2023-11-07_BMG_Empfehlungen_Buerokratieabbau.pdf, S. 35 f.), und sieht die Bundesregierung – wie ich – in der für Vertragsärzte weiterhin geltenden Präqualifizierungspflicht ein unnötiges Element von Bürokratie und einen vermeidbaren Kostenfaktor?