Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob hinsichtlich der Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten (www.tagesspiegel.de/politik/-doppelverbeitragung-von-betriebsrenten-komplett-verfahren/25141408.html), noch in dieser Legislaturperiode mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, wie er ursprünglich für September 2019 vorgesehen war, zu rechnen ist?<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass der sachliche Grund für die Einführung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten, nämlich die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, mittlerweile, angesichts von Milliardenüberschüssen und Rücklagen von circa 20 Milliarden Euro, nicht länger gegeben ist (www.cicero.de/wirtschaft/betriebsrenten-doppelverbeitragung-rentensystem-grosse-koalition-olafscholz; www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/2-quartal/finanzergebnisse-gkv-1q-2019.html)?<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die entstehenden Kosten einer Rücknahme der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten ein, sollte diese rückwirkend sein oder nicht rückwirkend sein (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/betriebsrente-doppelverbeitragung-krankenversicherung-1.4633354)?<br /> <br /> Wäre die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten (www.tagesschau.de/inland/betriebsrente-altersarmut-101.html; www.stuttgarternachrichten.de/inhalt.altersvorsorge-protest-gegen-abgaben-auf-betriebsrenten.2e677a83-c950-4065-8917-cffe8bba04b6.html) nach Einschätzung der Bundesregierung ein wirksamer weiterer Schritt zur Bekämpfung der steigenden Altersarmut in Deutschland?