Abschaffung bzw. flexiblere Ausgestaltung der Visumpflicht für ehemalige deutsche Staatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Visumspflicht für ehemalige Deutsche, die infolge der Aufgabe oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) aufgrund ihrer aktuellen Staatsangehörigkeit eines Visums zur Einreise nach Deutschland bedürfen, abzuschaffen bzw. flexibler auszugestalten, um ihnen den Besuch von Familienangehörigen bzw. den Nachzug zu Familienangehörigen insbesondere dann zu erleichtern, wenn es sich bei den Familienangehörigen in Deutschland und/oder den ehemaligen Deutschen um pflegebedürftige Personen handelt, und dadurch "menschlich schwierige Situationen" zu vermeiden (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, auf meine Mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 18/236), und inwiefern setzt sie sich diesbezüglich für eine Lockerung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 36 des Aufenthaltsgesetzes ein?