Abschaffung bzw. Einschränkung von anwaltlichen Pflichtbeiordnungen in Haft- oder Gewahrsamssachen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde seit 1949 eine nach deutschem Recht gewährte anwaltliche Pflichtbeiordnung in Haft- oder Gewahrsamssachen wieder abgeschafft oder hinsichtlich des Umfangs gesetzlich eingeschränkt, und falls ja, welche Änderung wurde vorgenommen (bitte den/die betreffenden Paragrafen angeben)?